UNFALL-WAS TUN?

Unfall - Wie geht es weiter?

Als erstes sollten Sie bei einem Unfall die Warnblinkanlage einschalten und die Warnweste anlegen. Beim Verlassen des Fahrzeuges sollten Sie vorsichtig aussteigen und auf den fließenden Verkehr achten.

Stellen Sie das Warndreieck in angemessener Entfernung vor dem Unfallort auf.

– Innerorts: mindestens 50m
– Außerorts: mindestens 100m
– Autobahn: mindestens 200m

Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, so ist das Warndreieck davor abzustellen. Nach dem Absichern der Unfallstelle sollten Sie die Fahrbahn verlassen und sich an einen sicheren Ort begeben (z.B. hinter die Leitplanke, Bürgersteig)

Wurde beim Unfall jemand verletzt oder besteht der Verdacht, dann ist umgehend der Rettungsdienst zu alarmieren (112). Zusätzlich sollten Sie bei einem Verkehrsunfall die Polizei benachrichtigen (110).

Leisten Sie daher unbedingt Erste Hilfe, wenn Sie an einen Unfallort kommen. Nur nicht zu helfen ist die falsche Entscheidung. Damit Sie im Ernstfall wissen, was zu tun ist: Frischen Sie regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf – wer weiß, wann Sie sie das nächste Mal brauchen.

Sollte es sich bei dem Unfall um einen kleinen Blechschaden handeln, dann dürfen Sie den fließenden Verkehr nicht behindern und müssen die Fahrbahn räumen.

Bei unklaren Situationen und schweren Unfällen sollten Sie die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei stehen lassen.

Unter folgenden Voraussetzungen müssen Sie die Polizei rufen.

Wenn Sie selbst beim Parken ein anderes Fahrzeug beschädigt haben und der Halter nicht bekannt ist.
Wenn Menschen verletzt sind
Wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind
Wenn es sich bei dem Unfallgegner um ein ausländisches Fahrzeug handelt und dieser keinen Versicherungsnachweis hat

Bei einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir generell die Polizei zu kontaktieren.

Sollte die Schadenaufnahme nicht durch die Polizei erfolgen, empfehlen wir einen europäischen Unfallbericht zu benutzen.

Diesen können Sie hier herunterladen. Link!!!

Liegt auch kein Unfallbericht vor, sollten wenn möglich folgende Daten notiert werden.

– Datum, Uhrzeit, Unfallort
– Unfallhergang
– Angabe der sichtbaren Schäden
– Unfallskizze
– Amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
– Versicherungsdaten, sofern bekannt
– Personalien der Beteiligten Personen
– Unterschriften der Beteiligten

Haben Zeugen den Unfall beobachtet, so notieren Sie sich ebenfalls die Personalien.

Ist die Schuldfrage eindeutig, dann ist der Schadenverursacher in der Pflicht den Schaden zeitnah bei seiner Versicherung zu melden.
Auch bei einer unklaren Schuldfrage sollte der Geschädigte den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners melden.

Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall das Recht einen freien und unabhängigen Gutachter zur Ermittlung des entstandenen Schadens zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Rufen Sie uns an!

Sollte die Schuldfrage unklar sein, empfehlen wir auch einen unabhängigen Sachverständigen zu kontaktieren. Gerne können Sie uns hierzu jederzeit kontaktieren.

Für eine unverbindliche Beratung, jetzt anrufen ! 

© 2022, Ingenieurbüro KFZexpert all rights reserved.