WAS KOSTET EIN UNFALLGUTACHTEN?

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?

Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Gutachtenerstellung übernehmen.
Sie können bei einem unverschuldeten Unfall Ihren Kfz-Gutachter vor Ort selbst auswählen. Auch die Kosten für die Anfahrt, sowie die Nebenkosten sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Da wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen, müssen Sie nicht in Vorkasse treten.

Sachverständigenhonorar

Das Honorar richtet sich in vielen Fällen nach der Schadenhöhe und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand für die Erstellung des Gutachtens. Für manuelle Kalkulationen, wo keine Herstellervorgaben vorliegen, werden üblicherweise aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes Aufschläge auf das Grundhonorar aufgerechnet. Neben dem Grundhonorar werden individuelle und fallspezifische Nebenkosten berechnet.

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