Ein Unfall ist immer eine nervenaufreibende Angelegenheit. Egal, ob Unfallverursacher oder Geschädigter, auf beiden Seiten kommt ein hoher Aufwand zu, um die Folgen des Unfalls zu regulieren. Eine wichtige Voraussetzung für die möglichst korrekte Unfallabwicklung aus den Folgen eines Verkehrsunfalls ist ein Unfallgutachten. Das Unfallgutachten fasst die entstandenen Schäden am Fahrzeug zusammen und berechnet die Kosten. Dabei werden auch Beschädigungen erkannt, die gerade bei kleineren Unfällen oftmals nicht mit einer einfachen Inaugenscheinnahme vor Ort zu erkennen sind.
Wann sollte ein Unfallgutachten erstellt werden?
Ein Unfallgutachten dient zum einen der Ermittlung der Schadenshöhe und der Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeuges wie vor dem Unfall, andererseits kann ein Unfallgutachten auch ein wesentliches Beweismittel zur Bewertung des Unfallherganges sein und damit auch Beweiswert bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen haben. Deshalb sollte ein Unfallgutachten immer dann erstellt werden, wenn mehr als nur oberflächliche Schäden zu begutachten sind, der Unfallhergang unklar ist oder weitere Schäden zu befürchten sind.


Wer wird mit dem Unfallgutachten beauftragt?
Die beste Empfehlung für eine professionelle Unfallbegutachtung ist ein unabhängiger & zertifizierter Kfz-Sachverständiger. Diese Gutachter sind natürliche Personen mit besonderer Sachkunde und einem überdurchschnittlichen Wissen, können den Unfallhergang rekonstruieren und sind nicht an Versicherungen oder Hersteller gebunden. Damit lassen sich neutrale aber auch aussagekräftige Gutachten über die vorgefundenen Schäden und die Höhe der Kosten in der Schadensregulierung erwarten. Diese Gutachten sind für viele Versicherer die Grundlage für die Schadensregulierung im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Eine klare gesetzlich geregelte Frist, in der ein Schadensgutachten zu erstellen ist, gibt es nicht. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass Unfallgutachten vor einer Reparatur des Unfallschadens anfertigen zu lassen. Darüber hinaus gelten die Fristen der Versicherer, die eine Unfallmeldung innerhalb einer Woche bei der eigenen Versicherung und innerhalb von zwei Wochen gegenüber der gegnerischen Versicherung vorsehen.
Was wird bei einem Unfallgutachten gemacht?
Zunächst wird das Fahrzeug bezüglich Marke, Typ, Alter, Ausstattung und Zustand bewertet. Dieser Punkt ist wichtig, um die Wertminderung oder eventuell einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden definieren zu können. In einem weiteren Schritt werden die unfallbedingten Schäden erfasst und aufgelistet. Dabei wird sich auf die Schäden beschränkt, die tatsächlich mit dem aktuellen Unfallgeschehen im Zusammenhang stehen. Eventuell vorhandene Vorbeschädigungen werden ebenfalls aufgelistet. Im weiteren Verlauf werden voraussichtliche Reparaturkosten und die Reparaturdauer bestimmt. Während die Höhe der Reparaturkosten und die Wertminderung insbesondere für die materielle Abwicklung der Unfallfolgen wichtig ist, lässt sich über die vorhersehbare Reparaturdauer auch absehen, ob weitere Kosten beispielsweise durch das Anmieten von Mietfahrzeugen entstehen. Hier spielt also auch der Nutzungsausfall auch eine wichtige Rolle.


Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich werden die Kosten für ein Unfallgutachten durch einen Sachverständigen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Wer selbst Unfallverursacher ist, kann keine Übernahme der Gutachterkosten für das eigene Fahrzeug von der eigenen Versicherung erwarten. Ist der Unfallhergang nicht geklärt und damit auch die Schuldfrage offen, muss die Übernahme der Kosten durch die Versicherung nach Klärung der Schuldfrage bei der gegnerischen Versicherung beantragt werden. Oftmals übernimmt auch die eigene Versicherung den bürokratischen Ablauf. In nicht wenigen Fällen kann erst ein Gericht entscheiden, wer der eigentliche Unfallverursacher ist. Dabei werden sowohl die Aussagen der Beteiligten selbst, die der Unfallzeugen, der hinzugerufenen Polizei und die Erkenntnisse aus dem Unfallgutachten herangezogen.
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