Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kfz Gutachten, Unfallschäden und unsere Leistungen. Ihre Frage ist nicht dabei?Kontaktieren Sie uns!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten – für Sie also 100% kostenlos. Bei Privatgutachten oder Wertgutachten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und dem Fahrzeugwert.
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24-48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. Bei dringenden Fällen bieten wir auch einen Express-Service am selben Tag an. Die Besichtigung selbst dauert je nach Schadensumfang zwischen 30 Minuten und 2 Stunden.
Sie haben die Wahl: Entweder besuchen Sie unsere hauseigene Prüfhalle in Essen (Stinnesstraße 65, 45329 Essen) oder wir kommen zu Ihnen – ob nach Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort. Unser mobiler Vor-Ort-Service ist in ganz NRW verfügbar und für Sie kostenlos.
Ja, wir sind ein TÜV Rheinland zertifizierter Kfz Sachverständiger und unabhängiges Sachverständigenbüro. Wir arbeiten ausschließlich für unsere Kunden – nicht für Versicherungen oder Werkstätten. Diese Unabhängigkeit garantiert Ihnen eine faire und objektive Bewertung.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über 750 Euro haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Dies sichert Ihnen die vollständige Schadensregulierung, inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und aller Reparaturkosten.
Ein Kostenvoranschlag listet nur die Reparaturkosten auf. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich die Wertminderung, den Restwert, die Wiederbeschaffungsdauer, Nutzungsausfall und ist rechtssicher bei Streitigkeiten mit der Versicherung.
Nein! Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Versicherungsgutachter arbeiten im Interesse der Versicherung und setzen oft zu niedrige Werte an. Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter trägt die gegnerische Versicherung.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Serviceheft falls vorhanden, Unfallbericht oder Polizeibericht, und falls vorhanden Fotos vom Unfallort. Bei fehlendem Schein können wir trotzdem beginnen.
Nach der Terminvereinbarung besichtigen wir Ihr Fahrzeug in unserer Prüfhalle oder vor Ort. Wir dokumentieren alle Schäden mit Fotos, vermessen diese und erfassen alle relevanten Fahrzeugdaten. Innerhalb von 24-48 Stunden erhalten Sie das fertige Gutachten per E-Mail und Post.
Das hängt vom Schadensausmaß ab. Ist das Fahrzeug verkehrssicher, können Sie es weiter nutzen. Bei sicherheitsrelevanten Schäden sollten Sie es nicht mehr bewegen. Wir beraten Sie gerne telefonisch und kommen im Notfall auch zum Standort Ihres Fahrzeugs.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung sowohl das Gutachten als auch Ihre Anwaltskosten. Sie haben keinerlei Kosten! Bei einem Eigenverschulden können wir Ihnen ein günstiges Privatgutachten erstellen.
Die Kosten für ein Wertgutachten richten sich nach dem Fahrzeugwert und beginnen bei ca. 150 Euro für Standardfahrzeuge. Bei Oldtimern oder Spezialfahrzeugen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Das Gutachten kann beim Verkauf einen deutlich höheren Preis rechtfertigen.
Bei unverschuldetem Unfall werden alle Gutachterkosten übernommen. Nicht übernommen werden Privatgutachten ohne Unfallbezug, reine Wertgutachten für den Verkauf oder Oldtimerbewertungen ohne Schadenfall. Diese Kosten tragen Sie selbst, erhalten dafür aber ein wertvolles Dokument.
Unser Vor-Ort-Service ist besser: Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – egal wo es steht. So sparen Sie sich den Transport und wir können auch Fahrzeuge begutachten, die nicht mehr fahrbereit sind. Dieser Service ist in ganz NRW kostenlos.
Ja, nach Vereinbarung sind Termine auch am Samstag möglich. Bei dringenden Fällen stehen wir Ihnen 24/7 zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter 0201 76093550 und wir finden einen passenden Termin.
Ja! Wir unterstützen Sie bei der gesamten Schadensabwicklung: Von der Dokumentation über die Kommunikation mit der Versicherung bis zur Empfehlung von Partneranwälten für Ihre vollständige Entschädigung. So bekommen Sie, was Ihnen zusteht.
Noch Fragen? Wir helfen gerne!
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Fall – als TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger sind wir Ihr kompetenter Partner.