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Kfz-Sachverständigen auswählen: Qualifikationen, Fragen, Warnsignale

Kfz Sachverständiger · TÜV NORD Station Essen-Karnap
7 Min. Lesezeit
Kfz-Sachverständigen auswählen: Qualifikationen, Fragen, Warnsignale

Die Bezeichnung „Kfz-Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Welche Qualifikationen es gibt und was sie bedeuten, woran Sie Unabhängigkeit erkennen, welche Fragen Sie vor der Beauftragung stellen sollten und welche Warnsignale es gibt.

Nach einem Unfall muss innerhalb weniger Tage eine Entscheidung fallen, die den gesamten weiteren Verlauf der Regulierung bestimmt: Wer nimmt den Schaden auf? Das Gutachten ist die Grundlage, auf der später über Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Totalschaden gestritten oder eben nicht gestritten wird. Hält es einer Prüfung durch die gegnerische Versicherung nicht stand, hilft auch ein hoher ausgewiesener Betrag nichts.

Dieser Beitrag beschreibt, woran Sie einen belastbar arbeitenden Kfz-Sachverständigen erkennen, welche Qualifikationen es gibt und was sie tatsächlich bedeuten, welche Fragen Sie vor der Beauftragung stellen sollten und wo Vorsicht angebracht ist.

Die Bezeichnung „Kfz-Sachverständiger" ist nicht geschützt

Anders als bei Ärzten oder Steuerberatern gibt es für Kfz-Sachverständige keine geschützte Berufsbezeichnung. Wer sich so nennt, muss dafür keinen bestimmten Abschluss nachweisen. Geschützt sind nur einzelne Zusätze. Deshalb lohnt es sich, die Begriffe auseinanderzuhalten.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Die öffentliche Bestellung erfolgt nach § 36 Gewerbeordnung durch eine Industrie- und Handelskammer. Vorausgesetzt wird eine überprüfte besondere Sachkunde, dazu kommen die Vereidigung und die Pflicht zu unparteiischer, weisungsfreier Arbeit. Die Bestellung ist befristet und wird überprüft. Dieser Zusatz darf nur führen, wer tatsächlich bestellt ist.

Zertifiziert

Eine Personenzertifizierung, üblicherweise nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024, wird von einer Zertifizierungsstelle vergeben, nicht von einer Kammer. Sie beruht ebenfalls auf einer Prüfung und wird regelmäßig erneuert. Aussagekräftig ist sie dann, wenn die Zertifizierungsstelle akkreditiert ist und der Geltungsbereich zum Auftrag passt — eine Zertifizierung für Schaden- und Bewertungsgutachten an Pkw sagt nichts über Nutzfahrzeuge oder Oldtimer aus.

Frei geführte Bezeichnungen

„Sachverständiger", „Gutachter", „geprüfter Sachverständiger" ohne Nennung der prüfenden Stelle: Diese Bezeichnungen sind nicht reglementiert. Das heißt nicht, dass dahinter keine Qualifikation steht — die Mehrzahl der Schadengutachten in Deutschland stammt von frei tätigen Sachverständigen und wird von Versicherern reguliert. Es heißt nur, dass die Bezeichnung allein nichts belegt und Sie genauer hinsehen müssen.

BezeichnungVergebende StelleAussagekraft
Öffentlich bestellt und vereidigtIndustrie- und HandelskammerGeprüfte Sachkunde, Vereidigung, wiederkehrende Überprüfung
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024Akkreditierte ZertifizierungsstelleGeprüfte Sachkunde im definierten Geltungsbereich, befristet
Sachverständiger, GutachterkeineNicht reglementiert, Nachweis im Einzelfall prüfen

Für die außergerichtliche Schadenregulierung ist die öffentliche Bestellung keine Voraussetzung. Relevanz gewinnt sie, wenn ein Fall vor Gericht geht: § 404 Abs. 3 ZPO sieht vor, dass für Arten von Gutachten, für die Sachverständige öffentlich bestellt sind, andere Personen nur dann gewählt werden sollen, wenn besondere Umstände es erfordern. Ihr Privatgutachten bleibt davon unberührt — es gilt im Zivilprozess als qualifizierter Parteivortrag, den das Gericht würdigen muss.

Woran Sie Unabhängigkeit erkennen

Unabhängigkeit ist keine Werbeaussage, sondern eine Frage der Struktur. Prüfen Sie drei Punkte:

  • Wer erteilt den Auftrag? Ein Sachverständiger, den Sie selbst beauftragen, ermittelt den Schaden in Ihrem Auftrag, aber nach objektiven Maßstäben und nicht in Ihrem Interesse. Ein Prüfdienst, den die gegnerische Versicherung beauftragt, wird in deren Auftrag tätig. Das ist keine Unterstellung, sondern schlicht das Auftragsverhältnis.
  • Bestehen wirtschaftliche Verflechtungen? Ein Büro, das an eine Werkstatt, einen Mietwagenanbieter oder einen Restwertaufkäufer angebunden ist, hat ein eigenes Interesse am Ergebnis. Fragen Sie danach, wenn es aus der Darstellung nicht hervorgeht.
  • Wird das Gutachten offengelegt? Sie sollten das vollständige Gutachten mit Kalkulation, Wertansätzen und Fotodokumentation erhalten — nicht nur eine Zusammenfassung.

Ein häufiges Missverständnis: Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass ein Sachverständiger für Sie das Maximum herausholt. Er ermittelt den Schaden objektiv. Genau darin liegt der Wert. Ein Gutachten, das Positionen aufbläht, wird bei der Prüfung durch die Versicherung zerlegt und schwächt Ihre Position, statt sie zu stärken.

Fragen, die Sie vor der Beauftragung stellen sollten

  1. Wird das Fahrzeug persönlich in Augenschein genommen, und wo?
  2. Was umfasst das Gutachten — Reparaturkalkulation, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparatur- und Ausfalldauer, Fotodokumentation?
  3. Wie wird das Honorar berechnet, und wovon hängt es ab?
  4. Wie lange dauert die Ausarbeitung nach der Besichtigung?
  5. Werden Vorschäden und Altschäden erfasst und im Gutachten ausgewiesen?
  6. Steht der Sachverständige bei Rückfragen der Versicherung zu seinem Gutachten und nimmt er dazu Stellung?
  7. Bestehen Verbindungen zu Werkstätten, Mietwagenfirmen oder Restwertbörsen?

Auf keine dieser Fragen gibt es eine Antwort, die Sie nicht bekommen sollten. Ausweichende Auskünfte sind das eigentliche Signal.

Warnsignale

Der Gutachter, den die Gegenseite schickt. Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst; das folgt aus dem Grundsatz der Naturalrestitution nach § 249 BGB. Meldet sich die gegnerische Versicherung mit einem Terminvorschlag für ihren Prüfdienst, ersetzt das kein eigenes Gutachten.

Vermittler ohne eigene Begutachtung. Portale und Callcenter, die Aufträge einsammeln und weiterreichen, verschieben die Verantwortung. Sie sollten wissen, wer das Gutachten unterschreibt, bevor Sie beauftragen.

Pauschalangebote ohne Besichtigung. Ein Gutachten, das allein auf zugesandten Fotos beruht, kann Anstoßhöhe, Spurenlage, verdeckte Schäden an Trägern und Sensorik sowie den tatsächlichen Fahrzeugzustand nicht belegen. Für die Beweissicherung ist die Inaugenscheinnahme der Kern der Sache.

Druck zur schnellen Unterschrift. Reparaturaufträge, Abtretungserklärungen und Abfindungsangebote, die im selben Termin unterschrieben werden sollen, verdienen Ruhe und einen zweiten Blick.

Ablauf, Dauer und Kosten

Der Ablauf ist in der Praxis überall ähnlich: Kontaktaufnahme mit den Eckdaten, Terminvereinbarung, Besichtigung am Standort des Fahrzeugs oder in einer Prüfhalle, Kalkulation und Wertermittlung, Übergabe des Gutachtens. Wie lange die Ausarbeitung dauert, hängt vom Schadenumfang und von der Ersatzteillage ab — lassen Sie sich vorab eine konkrete Angabe geben.

Wichtig für die Beweislage: Lassen Sie das Fahrzeug vor der Besichtigung nicht reparieren und heben Sie ausgebaute Teile auf.

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei geteilter Haftung wird anteilig nach Quote erstattet. Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze, die in der Praxis bei etwa 700 bis 750 Euro angesetzt wird, sind Gutachterkosten regelmäßig nicht erstattungsfähig; dort ist der Kostenvoranschlag der übliche Weg.

Zur Höhe des erstattungsfähigen Honorars ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. In der Praxis orientieren sich viele Büros an einer Kombination aus Grundhonorar nach Schadenhöhe und Nebenkosten; als Vergleichsmaßstab wird häufig die Honorarbefragung des BVSK herangezogen. Ob eine Versicherung einzelne Positionen kürzt, hängt vom Einzelfall ab. Bei eigenem Verschulden oder ohne Gegner tragen Sie die Kosten selbst — dann sollte vorab ein Preis vereinbart werden.

Wo begutachtet wird – und warum das wichtiger ist als die Adresse

Für die Gutachterwahl gilt: Es kommt weniger auf eine Adresse mit Bochumer Postleitzahl an als darauf, dass der Sachverständige zeitnah dorthin kommt, wo das Fahrzeug tatsächlich steht — an die Wohnadresse, in die Werkstatt oder auf den Hof des Abschleppdienstes. Fahrunfähige Fahrzeuge sollten nicht erst bewegt werden müssen. Fragen Sie deshalb konkret nach dem Besichtigungsort, nicht nach dem Bürostandort.

Über das Ingenieurbüro

Das Ingenieurbüro KFZexpert ist ein Kfz-Sachverständigenbüro mit eigener Prüfhalle an der Stinnesstraße 65 in Essen-Karnap, an deren Standort die TÜV NORD Station Essen-Karnap betrieben wird. Wir sind TÜV NORD Partner. Diese Partnerschaft beschreibt die Zusammenarbeit und den gemeinsamen Standort; sie ist keine Zertifizierung unseres Büros. Welche Qualifikationen im Einzelnen hinter unseren Gutachten stehen, legen wir auf Nachfrage offen. Begutachtet wird vor Ort im gesamten Bochumer Stadtgebiet oder in der Prüfhalle; die Anfahrt nach Bochum führt über A42 und A43 oder über die A40.

Was ein Unfallgutachten im Einzelnen enthält, wie der Ablauf aussieht und welche rechtlichen Grundlagen gelten, ist auf der Leistungsseite Unfallgutachten Bochum ausführlich beschrieben.


Dieser Text gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Schlagwörter:Kfz-Gutachter BochumSachverständiger auswählenQualifikation SachverständigerUnabhängiges GutachtenUnfallgutachten
B.Eng. Imad Cheppih

Über den Autor

B.Eng. Imad Cheppih

Unabhängiger Kfz Sachverständiger aus der TÜV NORD Station Essen-Karnap – mit langjähriger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Unfallgutachten. Geschäftsführer des Ingenieurbüros KFZexpert in Essen.

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