Wenn die Versicherung kürzt: Ihre Rechte
Es ist leider gängige Praxis: Versicherungen kürzen Gutachten und zahlen weniger als Ihnen zusteht. Das müssen Sie nicht hinnehmen!
Häufige Kürzungen der Versicherungen
- Stundenverrechnungssätze – Versicherungen setzen niedrigere Werkstattpreise an
- UPE-Aufschläge – Unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile wird gekürzt
- Verbringungskosten – Kosten für Fahrzeugtransport werden gestrichen
- Wertminderung – wird pauschal abgelehnt oder stark reduziert
- Nutzungsausfall – wird zeitlich oder der Höhe nach gekürzt
Warum Sie nicht klein beigeben sollten
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf vollständigen Schadensersatz. Das bedeutet:
- Sie dürfen in einer Markenwerkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen
- Die tatsächlichen Kosten müssen erstattet werden
- Die Kürzungen der Versicherung sind oft rechtswidrig
So wehren Sie sich
- Widerspruch einlegen – schriftlich mit Begründung
- Gutachten verteidigen – der Sachverständige kann Stellung nehmen
- Anwalt einschalten – bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Gegenseite
- Klage androhen – oft lenken Versicherungen dann ein
Unser Tipp
Lassen Sie Kürzungen niemals widerspruchslos hinnehmen. Als unabhängige Sachverständige unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und stellen gegenüber der Versicherung klar, dass unser Gutachten fachlich korrekt ist.



